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Inspektionsstelle Typ A, B oder C?

Nach DIN 17020, Anhang A, werden drei Typen von Inspektionsstellen unterschieden, benannt als Typ A, B und C. Die DAkkS schreibt dazu in ihren Festlegungen für die Anwendung der DIN EN ISO/IEC 17020:2012 bei der Akkreditierung von Inspektionsstellen, 71 SD 0 012, Revision 1.1 vom 28.10.2013, [1]: „Die Klassifizierung von Inspektionsstellen nach Typ A, B, C stellt lediglich eine Charakterisierung des Status der Unabhängigkeit dar. Sie ist keinesfalls als ein Maß für die Kompetenz oder Wertigkeit der Inspektionsstelle zu verstehen.“

Worum geht es bei der Klassifizierung denn nun eigentlich?

In [1] finden sich zu der Klassifizierung folgende Definitionen:

„Eine Inspektionsstelle vom Typ A ist eine unabhängige „Dritte Seite“ (Third Party), sie bekommt externe Aufträge zur Inspektion von (nicht-eigenen/ externen) Produkten oder auch Prozessen oder Dienstleistungen und liefert Inspektionsberichte an den externen Auftraggeber zurück.“

„Eine Inspektionsstelle vom Typ B ist dagegen immer Teil (abgetrennt und identifizierbar) einer mit den zu inspizierenden Produkten befassten Organisation. Dieser Typ Inspektionsstelle inspiziert nur die eigenen (internen) Produkte der Organisation, deren identifizierbarer Teil sie ist, und liefert die Inspektionsberichte nur an den internen Auftraggeber.“

„Eine Inspektionsstelle des Typs C ist ein nicht eindeutig abgetrennter, aber identifizierbarer Teil einer mit den zu inspizierenden Produkten befassten Organisation. Dieser Typ Inspektionsstelle inspiziert sowohl die eigenen / internen Produkte als auch ähnliche bzw. externe Produkte und liefert ihre Inspektionsberichte sowohl an interne als auch an externe Auftraggeber.“

Grundlage der durch die DAkkS vorzunehmenden Akkreditierung ist der BQS 9-1, [2]. Dort ist in Abschnitt 3 u.a. fixiert:

„Zur Wahrung der Unabhängigkeit der fremdprüfenden Stelle

a. darf diese nicht mit projektspezifischen Eignungsuntersuchungen und –nachweisen, der Planung sowie der Eigenprüfung im selben Vorhaben tätig sein…“

Im Weiteren wird vorausgesetzt, dass diese vorstehend zitierte Forderung des BQS 9-1 selbstverständlich eingehalten wird. Weiter wird hier vorausgesetzt, dass das Ingenieurbüro (Inspektionsstelle) nicht als Teil eines im Deponiebau tätigen Bauunternehmens firmiert.

Die in der Funktion als Fremdprüfer von uns als Ingenieurbüros (Inspektionsstellen) durchgeführten Prüfungen (Inspektionen) sollen die anforderungsgerechte Herstellung mineralischer Komponenten (z.B. Dichtungs- und Dränschichten) sicherstellen. Beauftragt dafür werden wir vom Bauherrn (in der Regel nach Absegnung durch die Genehmigungs-/Überwachungsbehörde), also unmissverständlich von einem externen Auftraggeber – insofern scheidet eine Klassifizierung als Typ B hier gleich aus.

Wir inspizieren die Herstellung der durch eine Baufirma mit von dieser Firma gelieferten oder vom Bauherrn beigestellten (Boden-)Materialien aufgebauten mineralischen Dichtungskomponenten. Die hergestellte Schicht stellt somit zweifelsfrei ein nicht-eigenes / externes Produkt (als Formulierung der DAkkS zu Typ A, siehe oben) dar.

Die Inspektionsberichte gehen danach an den Bauherrn zurück, der, wie zuvor schon beschrieben, unmissverständlich ein externer Auftraggeber ist.

Wir Ingenieurbüros sind definitiv kein Teil einer Organisation, die mit den zu inspizierenden Produkten befasst ist, jedenfalls nicht mit deren Herstellung. Dass wir im Sinne der Inspektion mit den Produkten befasst sind, liegt in der Natur der Sache, wird sinnstiftend aber kaum so zu interpretieren sein, dass wir eigene Produkte inspizieren (als Formulierung der DAkkS zu Typ C, siehe oben).

Nach den vorstehend dargelegten Kriterien sind wir als Ingenieurbüros, jedenfalls die, die nicht Teil einer bausauführenden Firma sind, nach den DAkkS-eigenen Formulierungen zweifelsfrei als Inspektionsstellen des Typs A zu klassifizieren. Warum das offenbar mal so und mal so gesehen wird (es gibt aktuell sowohl als Typ A, wie auch als Typ C klassifizierte Inspektionsstellen) erschließt sich somit nicht. Hier scheinen die Systembegutachter der DAkkS ganz offensichtlich mit unterschiedlichen Maßstäben zu messen, bzw. nicht durchgehend nach ihren eigenen Formulierungen zu verfahren.

Der Grund für die ungleiche Behandlung bei der Akkreditierung mag eventuell in der konkreten Formulierung der DIN EN ISO/IEC 17020:2012 bezüglich der Typ-C-Inspektionsstelle liegen, die da lautet, aus [1]:

„Die Typ-C-Inspektionsstelle befasst sich mit Konstruktion, Herstellung, Vertrieb, Errichtung, Benutzung, Betrieb oder Instandhaltung von Gegenständen, die sie inspiziert, oder die den von ihr inspizierten ähnlich sind. Sie liefert möglicherweise Inspektionsleistungen an andere als an die Organisation, der sie angegliedert ist (vgl. DIN EN ISO/IEC 17020:2012, 4.1.6 c) und Anhang A, A3).“

Eine Klassifizierung eines Ingenieurbüros als Typ-C-Inspektionsstelle könnte sich danach unter Umständen daraus begründen lassen, dass sich das Büro als Planer im Deponiebereich mit der Planung einer z.B. mineralischen Dichtung befasst. Wenn dasselbe Büro dann bei einer (nicht von ihm selbst geplanten, s. BQS 9-1) anderen Deponie als Inspektionsstelle den Bau einer mineralischen Dichtung begleitet, könnte man argumentieren, dass dieser Gegenstand (hier als Beispiel: mineralische Dichtung) ähnlich dem sein könnte, der für andere Maßnahme geplant wird/wurde.

Eine derartige Argumentation liefe für all die Büros (Inspektionsstellen), die sich nicht als Planer betätigen, grundsätzlich per se ins Leere. Sachlich gesehen trifft es aber auch für planende Büros, die gleichzeitig als Inspektionsstellen arbeiten, nicht zu, dass sie eine der mineralischen Komponenten (hier als Beispiel: mineralische Dichtung) konstruieren. Eine Konstruktion würde beinhalten, dass mindestens die Form, also die Abmessung unter Berücksichtigung der Materialqualität, zu entwerfen wäre. Dies ist im Deponiebau jedoch nicht der Fall, da die Abmessung (Dicke) des Gegenstandes (Ausdruck lt. Norm) bereits durch übergeordnete Regelungen festgelegt ist, ebenso wie die für die Funktion maßgebenden Qualitätskriterien. Von einer Konstruktion einer solchen Schicht (Gegenstand) im technischen Sinne kann also im Rahmen einer Deponieplanung nicht die Rede sein. Die anderen nach Norm zitierten Tätigkeiten (Herstellung, Vertrieb, Errichtung, Benutzung, Betrieb, Instandhaltung) treffen ebenfalls nicht zu. Insofern ist eine Klassifizierung eines Ingenieurbüros, unabhängig davon, ob dort neben den Inspektionen auch Planungen durchgeführt werden, als Typ-C-Inspektionsstelle weder auf Basis der DAkkS-eigenen Formulierungen, noch auf Basis des Normtextes sachlich zu rechtfertigen.

Da nun aber bereits differierende Beurteilungen der DAkkS in den Akkreditierungsurkunden manifestiert sind, sei hier noch einmal deutlich die anfänglich zitierte unzweideutige Feststellung der DAkkS hervorgehoben, nämlich, dass die Klassifizierung, ob A, B oder C, in keiner Weise als ein Maß für die Kompetenz oder Wertigkeit der Inspektionsstelle verstanden werden kann, da die Klassifizierung sich eben nicht auf diese Kriterien bezieht.

Generell sollte sich die DAkkS jedoch noch einmal gründlich mit ihren diesbezüglichen Bewertungen auseinander setzen, da es bei einem so formalen und strukturieren Verfahren wie einem Akkreditierungsprozess bei dem hier diskutierten, im Grunde eindeutigen Sachverhalt nicht zu (je nach Begutachter) differierenden Ergebnissen (Klassifizierungen) kommen sollte.

Gez. Se, 08.09.2017

 

[1] Festlegungen für die Anwendung der DIN EN ISO/IEC 17020:2012 bei der Akkreditierung von Inspektionsstellen, 71 SD 0 012, Revision 1.1 vom 28.10.2013

[2] Bundeseinheitlicher Qualitätsstandard 9-1, „Qualitätsmanagement –Fremdprüfung beim Bau mineralischer Baustoffe in Deponieabdichtungssystemen“ vom 02.12.2015,
veröffentlicht am 18.04.2016

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