Merkblatt
Merkblatt Normenflexibilisierung

Welche Normen sind anzuwenden? Die im BQS 9-1 aufgeführten oder die aktuellen?

Es kann passieren, dass im BQS 9-1 als Grundlage der Arbeit der Fremdprüfung Normen genannt sind, die nicht dem aktuellen Stand entsprechen. Nun ist jedoch der Text des jeweils gültigen BQS die Grundlage der Akkreditierung und auch Grundlage der Arbeit der Fremdprüfung auf der Baustelle. Nach welchem Normenstand ist nun zu arbeiten?

Diese Problematik wurde am 03.11.2015 in einem Gespräch beim GAA Hildesheim (Herr Bräcker) unter Teilnahme von Vertretern der DAkkS sowie Fremdprüfern und Vertretern des FGDA diskutiert, mit folgendem Ergebnis:

Für die Arbeit der akkreditierten Fremdprüfenden Stelle (Inspektionsstelle) ist in erster Linie der bei der Akkreditierung geprüfte Normenstand entscheidend (entsprechend Urkunde), der zum Zeitpunkt der Akkreditierung dem Stand der aktuellen BQS 9-1 entspricht, bzw. entsprechen muss. Sollte innerhalb des Zeitraumes der gültigen Akkreditierung der BQS 9-1 aktualisiert werden, hat die Fremdprüfende Stelle weiter nach dem akkreditierten Stand zu arbeiten. Es kann dabei also der Zustand entstehen, dass Eigen- und Fremdprüfung nach unterschiedlichen Normen arbeiten, weil die Eigenprüfung der Baufirma auf der Baustelle nach aktuellen Normen zu arbeiten hat, während die Fremdprüfung weiter in ihrem akkreditierten Rahmen agieren muss. Für die Beurteilung der Arbeit der Eigenprüfung müsste die Fremdprüfung in diesem Zustand die aktuellen Normen zugrunde legen und dies beim Vergleich mit ihren eigenen, nach formal ungültigen Normen erarbeiteten Ergebnissen berücksichtigen.

Die Fremdprüfenden Stelle kann/darf erst dann die aktuellen Normen anwenden, wenn diese in der BQS 9-1 eingearbeitet sind und die Akkreditierung entsprechend geändert wurde, z.B. im Rahmen der Reakkreditierung. Eine nach einer Überarbeitung der BQS 9-1 sofortige Anwendung der darin aufgeführten, aktualisierten Normen ist für eine Fremdprüfende Stelle nur dann möglich, wenn diese Stelle über eine sogenannte flexible Akkreditierung verfügt (ist bei der Akkreditierung zu beantragen!). Bei einer flexiblen Akkreditierung ist ein Arbeiten der akkreditierten Stelle nach den innerhalb des Akkreditierungszeitraumes geänderten Normen möglich, weil diese Stelle Verfahren entwickelt und akkreditiert bekommen hat, nach welchen sichergestellt ist, dass eine Änderung/Aktualisierung der Verfahrensweise aufgrund einer Änderung der Norm die qualitative Arbeit nicht beeinflusst.

Gez. Se, 11.09.2017

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