Muster- QMP

Gemäß aktueller Deponieverordnung (DepV 2013) ist ein Qualitätsmanagementplan nach den Grundsätzen des Qualitätsmanagements Kapitel E5-1 der GDA-Empfehlungen des Arbeitskreises 6.1 – Geotechnik der Deponiebauwerke – der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e.V., aufzustellen. Dieser soll die speziellen Elemente des Qualitätsmanagements sowie die Verantwortlichkeiten, sachlichen Mittel und Tätigkeiten so festlegen, dass die im Anhang 1 der DepV genannten Qualitätsmerkmale der Deponieabdichtungssysteme eingehalten werden. Dabei sind die Festlegungen des Bundeseinheitlichen Qualitätsstandards BQS 9-1 „Qualitätsmanagement – Fremdprüfung beim Einbau mineralischer Baustoffe in Deponieabdichtungssystemen“ und die jeweiligen Bundeseinheitlichen Qualitätsstandards und Eignungsbeurteilungen zu den entsprechenden Abdichtungskomponenten zu beachten. Des Weiteren sind die Festlegungen in der Genehmigung der zuständigen Behörde zu berücksichtigen.

Der projektbezogene Qualitätsmanagementplan QMP wird vom Planer (ggf. mit Unterstützung des Fremdprüfers) aufgestellt und vor Baubeginn mit allen Beteiligten abgestimmt. Der Qualitätsmanagementplan bedarf der Zustimmung der zuständigen Behörde. Er berücksichtigt die projektbezogenen Plan- und Genehmigungsunterlagen und wird Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Das setzt voraus, dass der Fremdprüfer bereits vor der Ausschreibung der Bauleistungen beauftragt wurde.

Der Mindestumfang der Prüfungen ist den zutreffenden Bundeseinheitlichen Qualitätsstandards (BQS) für die jeweilige Abdichtungskomponente sowie den Bundeseinheitlichen Eignungsbeurteilungen für Abdichtungsprodukte zu entnehmen. Weitere Prüfungen können projektbezogen auf den o.g. Grundlagen vom Planer in Abstimmung mit dem Fremdprüfer und mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden.

Das im QMP nach Parametern, Methoden und Prüfhäufigkeit spezifizierte Prüfraster (Anzahl Prüfungen oder Inspektionen pro Fläche) bildet eine wesentliche Grundlage für die Ermittlung der Leistungen der Fremd- und Eigenprüfung im Leistungsverzeichnis. Der gesamte Leistungsumfang von Fremd- und Eigenprüfung ergibt sich aus dem Prüfraster, der Flächengröße und der zu überwachenden Bauzeit und ist samt dem Aufwand für Besprechungen, Dokumentation und Berichte, Reisen, Vorhalten der technischen Ausstattung und Aufrechterhaltung der Akkreditierung zu kalkulieren (siehe auch Muster-LV).